2 Kriterien für die Gewährung von Finanzhilfen der selektiven Filmförderung sind:
a künstlerische Qualität des Projekts und kreative Eigenständigkeit des oder der Filmschaffenden;
b. der Wille, mit dem Projekt ein Publikum zielgerichtet und wirksam anzusprechen;
c. Gewährleistung einer professionellen Durchführung des Projekts;
d. wirtschaftlicher Effekt für das unabhängige schweizerische Filmschaffen;
e. Beitrag an die kulturpolitischen Ziele Vielfalt, Kontinuität, Austausch und Zusammenarbeit.
443.113:Verordnung des EDI über die Filmförderung
This is a demo site for SofaWiki